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Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

 

 

Allgemeines

 

1. Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf digitale Dateien (Dokumente, Websites und Bilder).
2. Die Dateien bleiben Eigentum von ttp(Hans Müller). Sie werden ausschliesslich zur Ausübung der eingeräumten Rechte für die jeweils explizit angegebene Nutzungsart überlassen.
3. Ihre Lieferung und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Begleitschreiben nichts Abweichendes angegeben ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
4. Für Lieferungen ins Ausland gilt Schweizer Recht.

 

Datenschutz
 
1. Wir speichern die allgemeinen Daten von Kunden, Bestellern und Abnehmern. Wir verpflichten uns aber, die Daten nicht an Dritte, auch nicht auszugsweise, weiterzugeben.
 
Honorare


1. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials von ttp (Hans Müller) ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren.
2. Honorare verstehen sich in sFr netto ohne Mehrwertsteuer.
3. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch einen Monat nach der Erklärung, dass das Material angenommen ist.

 

Urheberrecht


1. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes ist somit nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch ttp (Hans Müller) erlaubt.
2. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von ttp (Hans Müller) gestattet.
3. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von ttp (Hans Müller) auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräusserung eines Unternehmens oder der Veräusserung von Teilen eines Unternehmens geschieht.
4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
5. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Montagen sind als solche in der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
6. Ein Urhebervermerk wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Als Urhebervermerk zugelassen sind: ttp (Hans Müller) oder Hans Müller. Andere Abkürzungen des Namens bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
7. Mit der Annahme des Honorars erhält der Besteller keine Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte.
8. Der Besteller ist verpflichtet, ttp (Hans Müller) ein Belegexemplar kostenlos zuzustellen.

 

Angebot und Annahme


1. Bei unverlangter oder bestellter Einsendung oder bei Vorlage jedweden Materials wird angegeben, ob das Material in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröffentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, gilt das Foto als Erstdruck.
2. Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklusivrecht) schliesst eine anderweitige Verfügung von ttp (Hans Müller) über den Beitrag oder das Foto im vereinbarten geografischen Raum für ein Jahr ab Zustellung des Materials aus.
3. Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Materials in seinem Verbreitungsgebiet, gegebenenfalls im Verbreitungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. ttp (Hans Müller) darf also das gleiche Foto nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.
4. Beim Zweitdruckrecht muss der Besteller mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Materials in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. ttp (Hans Müller) kann also denselben Beitrag oder dasselbe Foto auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet anderweitig anbieten.
5. Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Materials in den vereinbarten Medien und Ausgaben. Es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
6. Erhält ttp (Hans Müller) nicht innerhalb von einer Wochen nach Zustellung des Materials eine Annahmeerklärung des Abnehmers, so kann das Material ohne weitere Bindung anderweitig angeboten werden.

 

Haftung und Kosten


Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.b. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er ttp (Hans Müller) von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

 

Anzuwendendes Recht


1. Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den in Einzelfällen getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtes (UrhG) der Schweiz.
2. Gerichtsstand für beide Teile, sofern gesetzlich zulässig, ist 1203 Genf.

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